Politische Teilhabe für alle: Wie Inklusion bei Wahlen gelingen kann

Politische Teilhabe ist ein zentrales Grundrecht – und sie muss für alle Menschen möglich sein, unabhängig von Behinderung oder Unterstützungsbedarf. Das gilt auch für die Kommunal-Wahl am 14. September 2025.

Wahlrecht für alle – seit 2019 ohne Einschränkungen

Ein wichtiger Meilenstein war der 16. Mai 2019. Seit diesem Tag gilt in Deutschland bei allen Wahlen das inklusive Wahl-Recht: Niemand darf wegen einer Behinderung von Wahlen ausgeschlossen werden. Damit haben auch Menschen mit rechtlicher Betreuung das uneingeschränkte Wahl-Recht – ob im Wahl-Lokal oder per Brief-Wahl.

Leichte Sprache und inklusive Formate zur Vorbereitung

Um sich gut auf die Wahl vorbereiten zu können, gibt es viele Materialien in Leichter Sprache. Die Landeszentrale für politische Bildung NRW bietet z. B. das Heft „Wahlen schnell erklärt! Ihre Stimme zählt!“ an. Auch die Lebenshilfe stellt online umfangreiche Informationen zum inklusiven Wahl-Recht bereit – verständlich und barrierefrei.

In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits zahlreiche Initiativen, die zeigen, wie Teilhabe gelingen kann. Die KoKoBe unterstützt ebenfalls durch inklusive Formate: Im Politcafé Wuppertal oder beim inklusiven politischen Stammtisch selbstverständlich-politisch in Solingen treffen sich regelmäßig Menschen mit und ohne Behinderung, um sich auszutauschen. Dabei kommen leicht verständliche Unterlagen, anschauliche Methoden und inklusive Workshops zum Einsatz. In Köln wiederum gibt es eine politische Selbstvertretung , bei der sich Menschen mit Lernschwierigkeiten für Menschen mit Lernschwierigkeiten stark machen – ein Projekt von der Lebenshilfe und der KoKoBe, gefördert durch die Aktion Mensch. Dies sind einige Beispiele von vielen, die im Rheinland politische Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen fördern.

Politische Teilhabe muss für alle Menschen möglich sein. Mit barrierefreien Wahl-Lokalen, unterstützenden Materialien und inklusiven Projekten zeigen viele Beispiele im Rheinland, wie demokratische Beteiligung wirklich gelingen kann – unabhängig von Behinderungen oder Unterstützungsbedarf.

Auf dem Bild sind zwei Frauen zu sehen. Eine sitzt im Rollstuhl, die andere nutzt einen Blindenstock.
Auf dem Bild ist beschrieben, wie man barrierefrei zugängliche Wahllokale erkennt.

Barrierefreie Wahl-Lokale – worauf zu achten ist

Auf der Wahl-Benachrichtigung ist vermerkt, ob das zugewiesene Wahl-Lokal barrierefrei zugänglich ist. Zugänglich meint: Sie kommen dort mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe problemlos rein. Ein Rollstuhl-Symbol neben der Adresse gibt darüber Aufschluss. Fehlt dieses Symbol? Dann finden Sie auf der Wahl-Benachrichtigung eine Telefonnummer und können sich beraten lassen. Sie können auch von zu Hause aus wählen. Dafür müssen Sie Brief-Wahl beantragen.

Auf dem Bild wird erklärt, wie eine Wahlschablone für sehbehinderte Menschen funktioniert.

Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen

Eine wichtige Unterstützung für blinde und sehbehinderte Menschen ist die sogenannte Stimmzettel-Schablone. Mit ihrer Hilfe kann der Stimmzettel eigenständig ausgefüllt werden. Die Schablone enthält tastbare Markierungen (z. B. in Brailleschrift), die mit einer Audio-CD ergänzt werden. Diese liest alle wichtigen Informationen vor – über die Kandidat*innen bis zur Anleitung, wie die Schablone genutzt wird. Der örtliche Blinden- und Sehbehindertenverein stellt diese kostenlos zur Verfügung.

Auf dem Bild wird erklärt, wie eine Wahlassistenz bei der Wahl helfen kann.

Wahl-Assistenz: Unterstützung, aber keine Beeinflussung

Für Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen oder bei der Orientierung haben, gibt es die Möglichkeit einer Wahl-Assistenz. Hierbei darf eine Person beim Ausfüllen des Wahlzettels helfen – auch in der Wahlkabine – allerdings nur auf Wunsch der wahlberechtigten Person und ohne deren Entscheidung zu beeinflussen. Die Assistenz kann z. B. erklären, welche Parteien und Personen zur Wahl stehen, und das Kreuz an der gewünschten Stelle setzen. Die Entscheidung liegt aber immer bei der Wählerin oder dem Wähler selbst.

In jedem Wahllokal sind Wahlhelfende im Einsatz – darunter auch immer Mobilitätsbeauftragte. Sie achten besonders auf Menschen, die Unterstützung benötigen, begleiten sie ins Wahllokal oder helfen beim Lesen des Stimmzettels. Es ist also immer jemand vor Ort, der helfen kann.

Wählen Sie mit!

Im Herbst ist Kommunal-Wahl in NRW. Dann wird auch die politische Vertretung im LVR neu zusammengestellt.

Mit Ihrer Stimme können Sie Einfluss auf die Politik im LVR nehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit.