Eine demokratisch gewählte Volksvertretung entscheidet über den LVR. Im Bewusstsein der Bedeutung eines Staatswesens, das nah am Menschen ist, und eingedenk seiner eigenen Geschichte hat sich der LVR der Stärkung und Förderung der Demokratie in der Region verschrieben.

In einer Zeit, die von Globalisierung, Klimawandel sowie sozialem und digitalem Wandel geprägt ist, werden die Städte, Kreise, Gemeinden und Kommunalverbände als Grundpfeiler unserer Demokratie immer wichtiger. Tagtäglich und vor Ort sind sie es, die danach streben, jeden Menschen mit seinen individuellen Stärken wahrzunehmen, anzuerkennen und ihn bedürfnisorientiert zu unterstützen. Der LVR und seine Mitgliedskörperschaften tragen damit aktiv dazu bei, Vielfalt in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu verwirklichen. Der LVR ist dabei dem Wohl und den Interessen der Menschen im Rheinland verpflichtet.

Die Landschaftsversammlung Rheinland
Die Landschaftsversammlung Rheinland, Foto: Uwe Weiser/LVR.

Die Tätigkeiten und die Haltung des LVR ergeben sich aus der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG)

Der LVR unterstützt und fördert Menschen mit Behinderung individuell, damit alle ihr Leben selbstbestimmt gestalten und gleichberechtigt an der Gesellschaft und am Arbeitsleben teilhaben können. Informieren Sie sich hier, über das breite Tätigkeitsfeld des LVR in diesem Bereich und wie der LVR auch Sie untersützen kann.

Mehr zum Thema "Soziales und Inklusionsamt" auf www.lvr.de

Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. (Art. 6 Abs. 1 Verf. NRW)

Der LVR trägt wesentlich zur Förderung und Beteiligung sowie zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen im Rheinland bei. Wir bieten allen Kindern und Jugendlichen Perspektiven. Für Kinder und Jugendliche sorgen heißt, sie in ihren Lebenswelten wahr und ernst zu nehmen und sie in ihren Stärken zu fördern.

Mehr zum Thema "Kinder und Jugendliche" auf www.lvr.de

Die Denkmaler der Kunst, der Geschichte und Kultur, die Landschaft und Naturdenkmäler stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. (Art 18 Abs. 2 Verf. NRW)

Das Rheinland ist eine der ältesten und interessantesten Kulturlandschaften Europas. So vielfältig wie die rheinische Kultur sind auch die Aktivitäten des LVR zur Bewahrung des kulturellen Erbes des Rheinlandes. Der LVR erforscht, profiliert und vermittelt das materielle ebenso wie das immaterielle kulturelle Erbe des Rheinlandes. Die Museen des LVR nehmen jährlich über eine Million Gäste mit in die spannende Reise durch die Epochen.

Mehr zum Thema "Kultur" auf www.lvr.de