
Die Gleichstellung der Geschlechter aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz ist ein grundlegendes Prinzip für die Demokratie, da sie die Basis für Chancengleichheit und Teilhabe aller Bürger*innen bildet. Allerdings existieren in unterschiedlichen Lebensbereichen nach wie vor strukturelle Benachteiligungen von Frauen, die deren gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen.
Das vielfältige Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter im Landschaftsverband Rheinland bildet daher schon eine fast 40jährige festverankerte Tradition. Mit dem am 6. Oktober 2025 durch die politischen Gremien beschlossenen LVR-Gleichstellungsplan hat sich der Landschaftsverband Rheinland erneut verpflichtet, mit konkreten Maßnahmen darauf hinzuwirken, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter im LVR zu verwirklichen.
Im Fokus stehen dabei der Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung, die Förderung der Chancengleichheit von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen und die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit der Geschlechter im LVR.